Sankt Augustin
ca. 4 km ab Siegburg
Hangelar, Niederpleis, Menden
Mehr zu Sankt Augustin →Einsatzgebiet
Unser Betrieb sitzt in Siegburg, mitten im Rhein-Sieg-Kreis. Troisdorf, Sankt Augustin und Lohmar liegen nur drei bis vier Kilometer entfernt – kurze Wege, die Sie bei der Planung und am Bautag merken.
Die meisten Aufträge liegen in Siegburg und den direkten Nachbarorten. Je kürzer der Weg, desto einfacher lassen sich Besichtigung, Material und Arbeitstage planen.
Entfernungen in Luftlinie ab Siegburg-Mitte. Die Karte ist eine schematische Darstellung.
Orte mit eigener Seite
Für diese Orte haben wir eigene Seiten mit Ortsteilen, typischen Gegebenheiten und den Regeln, die dort gelten.
ca. 4 km ab Siegburg
Hangelar, Niederpleis, Menden
Mehr zu Sankt Augustin →ca. 3 km ab Siegburg
Sieglar, Spich, Oberlar
Mehr zu Troisdorf →ca. 6 km ab Siegburg
Zentrum, Uckerath, Stadt Blankenberg
Mehr zu Hennef →ca. 4 km ab Siegburg
Lohmar-Ort, Wahlscheid, Donrath
Mehr zu Lohmar →ca. 12 km ab Siegburg
Mondorf, Rheidt, Lülsdorf
Mehr zu Niederkassel →ca. 10 km ab Siegburg
Vilich, Holzlar, Oberkassel
Mehr zu Bonn-Beuel →In Siegburg ist unser Betrieb zu Hause – von der Innenstadt über Deichhaus, Zange und Wolsdorf bis Kaldauen, Braschoß und Seligenthal. Die Stadt liegt zwischen Sieg und Agger; Richtung Kaldauen und Braschoß steigt das Gelände an.
Wir sind in allen Siegburger Ortsteilen im Einsatz.
Gut zu wissen für Siegburger Gärten:
Was wir in Siegburg für Ihren Garten tun, finden Sie unter Leistungen.
Rhein-Sieg-Kreis
Zum Rhein-Sieg-Kreis gehören 19 Städte und Gemeinden. Dazu kommt Bonn-Beuel auf der rechten Rheinseite, das zur Stadt Bonn gehört.
Bis 10 km
10 bis 20 km
Ab 20 km
Ihr Ort ist weiter entfernt? Fragen Sie trotzdem an. Ob sich die Anfahrt lohnt, hängt vom Umfang des Auftrags ab – das klären wir am Telefon.
Für kleinere Aufträge wie die Gartenpflege rufen Sie am besten kurz an – dann klären wir, ob es passt.
Gut zu wissen
Manches gilt überall, vieles regelt jede Stadt selbst. Ein Überblick für Siegburg und die Orte mit eigener Seite.
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt brütende Vögel. Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken und Gebüsche nicht stark zurückgeschnitten, „auf den Stock gesetzt“ oder entfernt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Das gilt überall – mehr dazu unter Hecken- und Baumschnitt.
Seit 2024 stellt die Landesbauordnung NRW klar: Nicht überbaute Flächen eines bebauten Grundstücks müssen wasseraufnahmefähig sein und begrünt oder bepflanzt werden. Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen und Kunstrasen sind dafür ausdrücklich nicht zulässig (§ 8 Abs. 1 BauO NRW). Wir planen Vorgärten deshalb mit Pflanzen statt Schotter – pflegeleicht geht auch so.
Ob für einen Baum im eigenen Garten eine Genehmigung nötig ist, regelt jede Stadt selbst – über eine Baumschutzsatzung oder eben nicht. Die Unterschiede sind größer, als viele denken. Maßgeblich ist jeweils der Stammumfang in 1 m Höhe:
Baumschutzsatzung: ja, ab 80 cm
Obstbäume ausgenommen (außer Walnuss, Esskastanie)
Baumschutzsatzung: ja, ab 100 cm
Obstbäume geschützt
Baumschutzsatzung: ja, ab 100 cm
Obstbäume geschützt
Baumschutzsatzung: ja, ab 100 cm
Obstbäume ausgenommen (außer Walnuss, Esskastanie)
Baumschutzsatzung: nein
Alleen, Uferbäume und Naturdenkmale trotzdem geschützt
Baumschutzsatzung: ja, ab 60 bzw. 80 cm (je nach Art)
Obstbäume ausgenommen (außer Walnuss, Esskastanie)
Bonner Satzung: ja, ab 100 cm (Nadelbäume 150 cm)
Obstbäume ausgenommen (außer Nuss, Esskastanie)
Die Satzungen gelten jeweils in bebauten Ortsteilen und in Gebieten mit Bebauungsplan. Sie schützen auch den Boden unter der Krone: Pflastern, Abgraben oder Aufschütten im Kronenbereich eines geschützten Baums braucht eine Genehmigung. Mehr dazu auf den Seiten der einzelnen Orte.
Für Flächen, deren Regenwasser in den Kanal fließt, zahlen Sie in allen sieben Orten eine Niederschlagswassergebühr – zwischen 1,34 € (Niederkassel) und 2,15 € (Siegburg) pro m² und Jahr. In Siegburg, Sankt Augustin und Niederkassel zählen Ökopflaster und Rasengitter nur zu einem Teil, in Bonn gibt es auf Antrag eine Ermäßigung. In Hennef und Lohmar dagegen zählt jede an den Kanal angeschlossene Fläche voll. Bei einer neuen Einfahrt oder Terrasse rechnen wir den Unterschied mit Ihnen durch. Wichtig: Wer befestigte Flächen ändert, muss das der Stadt melden – in Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf, Hennef und Niederkassel innerhalb eines Monats.
Alle Angaben: Stand Oktober 2026, ohne Gewähr – verbindlich ist die jeweilige Satzung. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, worauf Sie bei Ihrem Vorhaben achten sollten.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beantworten sie gern persönlich.
Kommen Sie auch in Orte, die hier nicht stehen?
Ja. Eine feste Grenze gibt es nicht – fragen Sie einfach an.
Kostet die Anfahrt extra?
In der Regel nicht. Bei weiter entfernten Orten hängt es von der Entfernung ab – das klären wir bei Ihrer Anfrage.
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Das hängt von Ihrer Stadt ab. Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf, Hennef, Niederkassel und Bonn haben eine Baumschutzsatzung – je nach Ort sind Bäume ab 60 bis 100 cm Stammumfang geschützt. Lohmar hat keine. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, ob Ihr Baum betroffen ist; den Antrag stellen Sie als Eigentümer bei der Stadt.
Wann darf ich meine Hecke schneiden?
Schonende Formschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Ein starker Rückschnitt ist nur von Oktober bis Ende Februar möglich – vorausgesetzt, es brüten keine Vögel in der Hecke.
Muss ich der Stadt melden, wenn ich Flächen neu pflastere?
In vielen Orten ja: In Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf, Hennef und Niederkassel müssen Änderungen an befestigten Flächen innerhalb eines Monats angezeigt werden – danach richtet sich die Niederschlagswassergebühr.
Rufen Sie an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage – wir melden uns bei Ihnen.