Gärten in Sankt Augustin: Was hier typisch ist
Sankt Augustin besteht aus acht Stadtteilen zwischen der Siegaue im Norden und dem Pleiser Hügelland im Süden. Das Gelände ist überwiegend flach: Der tiefste Punkt liegt mit rund 50 m in der Siegniederung bei Meindorf, der höchste mit 151 m im Birlinghovener Wald. Wer in Menden oder Meindorf wohnt, hat die Siegaue vor der Tür – große Teile davon stehen unter Landschafts- oder Naturschutz.
Hochwasser ist vor allem an den kleinen Bächen ein Thema: Lauterbach und Pleisbach können in Birlinghoven und an der Pleisbachmündung schon bei häufigeren Hochwassern über die Ufer treten. An der Sieg schützen dagegen Deiche. Liegt Ihr Grundstück in Bachnähe, achten wir bei Pflaster und Terrasse besonders darauf, wohin das Wasser abläuft. Außerdem wurde im September 2026 das Überschwemmungsgebiet der Sieg neu festgesetzt – auch Sankt Augustin ist betroffen.
Ortsteile und Anfahrt
Sankt Augustin ist unser direkter Nachbar: Vom Siegburger Rathaus bis zum Zentrum in Sankt Augustin-Ort sind es keine 4 km, mit dem Auto rund 7 Minuten. Wir sind in allen acht Stadtteilen im Einsatz:
- Ort und Mülldorf
- Niederpleis und Buisdorf
- Hangelar und Birlinghoven
- Menden und Meindorf
Was in Sankt Augustin gilt
Baumschutzsatzung – auch für Obstbäume: Sankt Augustin hat seine Baumschutzsatzung im Juli 2024 überarbeitet. Sie gilt in den bebauten Ortsteilen und in Gebieten mit Bebauungsplan und schützt alle Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe – auch abgestorbene. Anders als zum Beispiel in Siegburg, Hennef oder Bonn gibt es keine Ausnahme für Obst- oder Nadelbäume. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe, wenn ein Stamm mindestens 40 cm misst.
Fachgerechte Kronenpflege ist erlaubt, Kronenkappungen sind ausdrücklich verboten. Geschützt ist auch der Wurzelbereich – die Fläche unter der Krone plus 1,5 m. Dort darf ohne Genehmigung nicht versiegelt, abgegraben oder verdichtet werden. Das gilt sogar für Wurzeln und Zweige von Nachbarbäumen, die in Ihr Grundstück reichen. Genehmigte Fällungen sind nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Neu seit 2024: Verschattet ein Baum eine Photovoltaikanlage stark, kann die Stadt eine Ausnahme zulassen.
Regenwasser: der Belag zählt. Sankt Augustin berechnet für Flächen, deren Regenwasser in den Kanal fließt, 1,78 € pro m² und Jahr. Wie viel von der Fläche angerechnet wird, hängt vom Belag ab:
- Asphalt, Beton, verfugtes Pflaster: 90 %
- Betonverbundsteine, unverfugtes Pflaster: 60 %
- Ökopflaster, Rasengittersteine, Schotter: 30 %
Läuft das Wasser einer Fläche dauerhaft in eine Versickerung oder eine Regenwassernutzungsanlage, entfällt die Gebühr für diese Fläche ganz. Bei einer neuen Einfahrt lohnt sich der Vergleich – wir rechnen ihn bei der Besichtigung mit Ihnen durch. Änderungen an befestigten Flächen müssen Sie der Stadt innerhalb eines Monats melden.
Alle Angaben: Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind die Satzungen der Stadt Sankt Augustin.
Häufige Fragen
Fragen zu Gärten in Sankt Augustin
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beantworten sie gern persönlich.
Ist mein Apfelbaum in Sankt Augustin geschützt?
Wenn er mindestens 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe hat und auf einem bebauten Grundstück steht: ja. Die Sankt Augustiner Satzung macht keine Ausnahme für Obstbäume.
Darf ich die Krone eines großen Baums einfach kürzen?
Fachgerechte Pflegeschnitte sind erlaubt. Eine Kappung der Krone ist bei geschützten Bäumen ausdrücklich verboten.
Wie viel spart Ökopflaster bei der Regenwassergebühr?
Bei 100 m² Einfahrt zahlen Sie mit verfugtem Pflaster rund 160 € im Jahr (90 % angerechnet), mit Ökopflaster rund 53 € (30 %).
Wann darf ein genehmigter Baum gefällt werden?
Nur vom 1. Oktober bis Ende Februar. Von März bis September sind Fällungen nach der Satzung nicht erlaubt.
Darf ich Äste vom Nachbarbaum abschneiden, die in meinen Garten ragen?
Vorsicht: Die Sankt Augustiner Satzung schützt auch Wurzeln und Zweige von Nachbarbäumen, die in Ihr Grundstück reichen. Ist der Baum geschützt, braucht alles, was über die fachgerechte Pflege hinausgeht, eine Genehmigung.